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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
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Der Teil "Berufssektoren" dieser Seite richtet sich an die "Anbieter der Nahrungsmittelkette" (d.h. jede natürliche oder juristische Person, die eine Tätigkeit ausübt, die der Kontrolle der Agentur unterliegt).
Dieser Teil bietet folgende Informationen
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- "Informationen", die ihnen dabei helfen, die Gesetzgebung im Bereich Sicherheit der Nahrungsmittelkette einzuhalten.
- "praktische Arbeitsmittel" ( Antragsformulare zwecks Anfrage für eine Registrierung, Genehmigung und/oder Zulassung, Gesundheitsbescheinigung, Checklisten,...)
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Datenaustausch mit den Regionalbehörden im Rahmen der Cross-Compliance
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Im Rahmen der Prämienvergabe durch die Regionen innerhalb des Cross-Compliance, ermächtigt die Kommission für den Schutz des Privatlebens in seiner Empfehlung FO Nr. 03/2011 vom 31. März 2011 die FASNK dazu den regionalen Zahlungsorganen die Inspektionsangaben, die sich auf diese Angelegenheiten beziehen, zur Verfügung zu stellen.
Diese Angaben werden basierend auf einem zwischen den betroffenen Diensten abgeschlossenen Protokoll ausgetauscht.
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Veröffentlicht am 16. Mai 2011  |
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