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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.
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Lockerungen für kleine Unternehmen |
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Um die Eingrenzungen der kleinen Unternehmen zu berücksichtigen, hat die FASNK Lockerungen ausgearbeitet, die dieser Art Unternehmen ermöglichen die Verpflichtungen der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit auf vereinfachtere Art und Weise umzusetzen.
Der Verbraucher hat Anrecht auf sichere Produkte, egal ob er diese in einem Supermarkt oder in einem kleinen Unternehmen kauft…
Die kleinen Unternehmen verfügen nicht über ausreichend Mittel, um eine Risikoanalyse durchzuführen und der Verwaltungsaufwand stellt für sie eine große Belastung dar.
Die europäische Gesetzgebung sieht daher für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit vor, solche Lockerungen zu erlauben und bietet so einen ausreichenden Spielraum für die Einhaltung der Traditionen und der Echtheit der handwerklichen Erzeugnisse und der Besonderheiten der kleinen Unternehmen. |
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