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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfÜgbar sind.



 
 

Pflichterklärung


  Jeder Betreiber muss sofort die FASNK informieren, wenn er glaubt oder Gründe hat zu denken, dass ein von ihm eingeführtes, hergestelltes, angebautes, gezüchtetes, verarbeitetes, erzeugtes oder verteiltes Erzeugnis der Gesundheit des Menschen, der Tiere oder Pflanzen schaden könnte.


  Gesetzgebung :
KE vom 14/11/2003 (PDF) über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette.
KE vom 22/01/2004 (PDF) über die Modalitäten für die Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette.
+ Anlagen für elektronische Bearbeitung :
  • Anlage 1 (PDF): Formular für die Meldepflicht.
  • Anlage 2 (PDF): Formular für Betreiber im Sektor der pflanzlichen Primärproduktion.
  • Anlage 3 (PDF): Formular für Betreiber des Sektors der tierischen Primärproduktion.
     
 

Meldepflicht und Eingrenzungen der Meldepflicht: Leitfaden (FR)

     
  Name und Adresse der Provinzialen Kontrolleinheiten (PKE) für die Meldepflicht
     
  Mindestangaben für Presseberichte im Rahmen der Meldepflicht (PDF)
     
  Rückruf von Erzeugnissen
     
  Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) :
- Video : RASFF: Keeping an eye on your food
- Website
     
 

Lebensmittel

   
   
     
  Tierfuttermittel
   
Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

Druckversion   |   Änderungsdatum 12.07.2012   |   Nach oben


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