www.fasnk.be       FASNK - AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST (ASP)
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
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  Gesetzgebung Druckversion   |   Änderungsdatum 04.10.2021

Belgische Gesetzgebung

Arrêté ministériel du 15 janvier 2021 portant des mesures de prévention contre la peste porcine africaine (M.B. du 15/01/2021)
(NUMAC-Nummer - 2021030195 - um die konsolidierte Version zu konsultieren)

Königlicher Erlass vom 18. Juni 2014 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen meldepflichtige Schweinekrankheiten - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache (B.M. vom 09/07/2014)
(NUMAC-Nummer - 2015000216 - um die konsolidierte Version zu konsultieren)

Arrêté royal du 19 mars 2004 relatif à la lutte contre la peste porcine africaine (M.B. du 22/03/2004)
(NUMAC-Nummer - 2004022188 - um die konsolidierte Version zu konsultieren)


Europäische Gesetzgebung

Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 der Kommission vom 7. April 2021 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurde von der Kommission auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens der Verordnung (EU) 2016/429 ("Tiergesundheitsrecht") angenommen.

(Konsultieren Sie die konsolidierte Version)


Weitere Informationen auf der Website der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/food/animals/animal-diseases/diseases-and-control-measures/african-swine-fever_de

 
   
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

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